Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.
Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.
Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.
Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.
Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte." (cp/c't)
Quelle= http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.
Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.
Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.
Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.
Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte." (cp/c't)
Quelle= http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
MfG Big T.
Jepp, hier sind doch nur pöse Puben.
:
Im Ernst: Das könnte der Tod vieler Foren sein. Und mich beschleicht nicht zum ersten Mal das Gefühl, dass die deutsche Justiz von der Internet-Realität keine Ahnung hat.
Im Ernst: Das könnte der Tod vieler Foren sein. Und mich beschleicht nicht zum ersten Mal das Gefühl, dass die deutsche Justiz von der Internet-Realität keine Ahnung hat.
Zuletzt geändert von Bonni am Fr 14. Apr 2006, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
die haben doch ne vollmeise. 
MfG General
Topfield TF7700HDPVR + 500GB HDD + Alphacrypt Classik (3.16) + Sky das volle Programm
Jag's EPG + Improbox + NiceDisplay auf dem 5500er
Für viele Fragen gibt’s detaillierte Antworten im TopfWiki 
Anfragen zu Betaversionen werden ignoriert. 

Gebt CI+ keine Chance. Aufruf zum Boykott!!!
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Nicht nur die `deutsche Justiz` hat zum Teil keine Ahnung von der `Internet-Realität`; es sind auch andere `Rechtssprecher`, die sich von der Realität abgekoppelt haben; je linker desto grün ist heute die Parole!Im Ernst: Das könnte der Tod vieler Foren sein. Und mich beschleicht nicht zum ersten Mal das Gefühl, dass die deutsche Justiz von der Internet-Realität keine Ahnung hat.
Gruss
ewgh
- Sigittarius-E
- FIQMDTSSOOLUETSNAK

- Beiträge: 8215
- Registriert: Fr 9. Dez 2005, 18:49
General, du traust dich aber was. Wenn die deutsche Justiz deine Meinung liest! 
Grüsse
Sigittarius-E
S-VHS ist nicht S-Video. So schreibt man: Standard, Satellit, wäre. TABs sind was für die Dritten.
TF5000PVR
HD:SP2514N
CAM:irdeto CW v3.15 ORF
Lüfter:Noiseblocker USF S1+Poti.
Verb.
/b]Silex SX2kU2
TV:Toshiba 42"
Auto Start-Reihenf.: GMTTimerBug WA2|QT|IB Prem|StopExit|WSSKiller|JagEPG|Matrix Screensaver|PiP|DisplayTAP|wwww|reccopy|TSBProtector v0.9.0|CheckAndCreate_EPGTimer v1.1
Manuell: SimpleCharEditor v3.09b,SetCryptFlag v0.3,exie v0.3,EBM v0.01
Sigittarius-E
S-VHS ist nicht S-Video. So schreibt man: Standard, Satellit, wäre. TABs sind was für die Dritten.
TF5000PVR
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CAM:irdeto CW v3.15 ORF
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Verb.
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MfG General
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Gebt CI+ keine Chance. Aufruf zum Boykott!!!
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AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
hi,
ich hol das mal wieder hoch, weil der bundesgerichtshof ein neues urteil gefällt hat:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
(aber in unserem friedlichem forum wird der 'ernstfall' doch nie eintreten ...
)
ich hol das mal wieder hoch, weil der bundesgerichtshof ein neues urteil gefällt hat:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
(aber in unserem friedlichem forum wird der 'ernstfall' doch nie eintreten ...
MfG OzLo
SRP2401CI+ (1000GB), 2 x SRP2410 (500GB)
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AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
...deswegen gibt es den rote Totenkopf - Botton von Strizzi.... 
gruß
buko
? Topfield Settings bearbeiten, verwalten und vieles mehr:
? mit
SetEdit für fast alle TF Receiver
buko
? Topfield Settings bearbeiten, verwalten und vieles mehr:
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AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
[quote=""buko""]...deswegen gibt es den rote Totenkopf - Botton von Strizzi....
[/quote]
der für uns Normaluser nicht sichtbar ist....
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Gruß
Erlefranz "Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen."
SRP 2401CI+; HDD500; FW 22130_2014Apr03
PVR 5500; HDD80; FW 03.Januar 2007; Außer Dienst
TAPs: noch keine im Einsatz
Mitglied seit: 02.06.2005
TV: Philips 55PDL8908;
Rundumkrach: Yamaha RX- V350
Topf-Wiki
Erlefranz "Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen."
TAPs: noch keine im Einsatz
Mitglied seit: 02.06.2005
TV: Philips 55PDL8908;
Rundumkrach: Yamaha RX- V350
Topf-Wiki
AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
Die wichtigste Zusammenfassung ist wohl dies:

D.h. solange uns niemand auf etwas aufmerksam macht sind wir nicht schuld"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."
AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
hi,
jetzt hat mal wieder das LG HAMBURG ein neues urteil gefällt (rolle rückwärts ...)
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 26,00.html
jetzt hat mal wieder das LG HAMBURG ein neues urteil gefällt (rolle rückwärts ...)
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 26,00.html
MfG OzLo
SRP2401CI+ (1000GB), 2 x SRP2410 (500GB)
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- Bernhard75045
- IAfSNBSFBaansGwPukgS

- Beiträge: 13311
- Registriert: Do 15. Mär 2007, 14:07
AW: Topfield-Europe-Forum eine "besonders gefährliche Einrichtung" ?
Habt ihr schon mal dran gedacht, wie sich unser Forum "verlangsamen" würde, wenn jeder Beitrag erst durch einen Admin oder Mod freigeschaltet werden müsste?
Die haben wirklich nicht kapiert, wie Internet funktioniert...
OK, mit der Forderung, dass ein ForenBETREIBER entsprechende Hinweise sofort entfernen muss, sobald er auf sie aufmerksam (gemacht) wird - damit kann ich leben. Aber wenn er das andauernd selbst kontrollieren (lassen) muss bedeutet das eine ganze Menge Arbeit für Admins und Mods, und diese nehmen da so ganz nebenbei auch eine ziemliche Menge an Verantwortung auf sich.
Für uns kann eine derartige Rechts- (oder besser Links-) Sprechung eigentlich nur wieder mal ANlass sein, gemeinsam darauf zu achten, was hier so alles geschrieben steht und im Bedarfsfall entsprechende Beiträge weiter zu melden.
Leute: haltet das Forum sauber, sonst machen die's dicht...!
Die haben wirklich nicht kapiert, wie Internet funktioniert...
OK, mit der Forderung, dass ein ForenBETREIBER entsprechende Hinweise sofort entfernen muss, sobald er auf sie aufmerksam (gemacht) wird - damit kann ich leben. Aber wenn er das andauernd selbst kontrollieren (lassen) muss bedeutet das eine ganze Menge Arbeit für Admins und Mods, und diese nehmen da so ganz nebenbei auch eine ziemliche Menge an Verantwortung auf sich.
Für uns kann eine derartige Rechts- (oder besser Links-) Sprechung eigentlich nur wieder mal ANlass sein, gemeinsam darauf zu achten, was hier so alles geschrieben steht und im Bedarfsfall entsprechende Beiträge weiter zu melden.
Na denn Prost!
Gruß, Bernhard
Liebe geht durch den Magen, Fernsehen durch'n Topf...
---
...per XStart: PowerRestore, SmartEPG, TMS-Arch., InfPlus, FastSkip, TiShi-Saver, InfoTools
...bei Bedarf: TMSCom.; MovieCutter; RebNav; HDDInfo; TapToDate;
KEIN CI+! Kein Pay-TV!
Hobbys: Tippfehler fabrizieren, Rächtschraiprekeln icknorieren, Fettnäpfchen suchen...
Helps: TopfWiki
Jeder Tag ohne Lächeln für deine Mitmenschen ist ein verlorener Tag.
Gruß, Bernhard
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